| ▲ | haukem 6 hours ago | |
The article 3 of the Wehrpflichtgesetzes says this: > (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen. See: https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html This was not changed. The article 3 of the Wehrpflichtgesetzes was previously only active in a war or close to war situation (Spannungs- oder Verteidigungsfall). Article 2 said this before: > § 2 Geltung der folgenden Vorschriften > Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. See: https://github.com/bundestag/gesetze/blob/master/w/wehrpflg/... Now it says this: > § 2 Anwendung dieses Gesetzes > (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. > (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. > (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45. > (4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Satz 1 gilt nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall. See: https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html This law changed it: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/370/VO Is the a up to date git repository with all German law changes? The one I found was last updated 4 years ago. | ||